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›Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand: 18. Oktober 2026

Inhalt

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Leistungen von SkyXTalente
  4. Mitwirkungspflichten des Kunden
  5. Vergütung und Zahlung
  6. Laufzeit und Kündigung
  7. Nutzungsrechte
  8. Werbeplattformen Dritter
  9. Haftung
  10. Vertraulichkeit und Datenschutz
  11. Schlussbestimmungen

01Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen SkyXTalente, Inhaber Hazim Soumair (Einzelunternehmen), Oleanderweg 10, 44894 Bochum (nachfolgend „SkyXTalente“), und ihren Kunden über Recruiting-, Employer-Branding- und Personalvermittlungsleistungen.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SkyXTalente stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

02Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen und Pakete auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.

(2) Nach einem Strategiegespräch erhält der Kunde ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder digitaler Signatur) annimmt oder SkyXTalente einen Auftrag des Kunden in Textform bestätigt.

(3) Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistungen sind das angenommene Angebot und diese AGB. Bei Widersprüchen hat das Angebot Vorrang.

03Leistungen von SkyXTalente

(1) SkyXTalente unterstützt den Kunden bei der Gewinnung von Mitarbeitenden. Je nach gebuchtem Paket umfasst dies insbesondere:

  • die Analyse der Zielgruppe und die Entwicklung einer Arbeitgeberbotschaft,
  • die Erstellung von Stellenanzeigen, Anzeigenmotiven und einer mobilen Bewerberseite,
  • die Planung, Schaltung und Optimierung von Kampagnen auf Social-Media-Plattformen,
  • die Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen und die Vereinbarung von Gesprächsterminen,
  • Leistungen im Bereich Employer Branding, Karriereseite sowie Foto- und Videoinhalte,
  • Auswertungen und Berichte zum Kampagnenverlauf.

(2) Der konkrete Leistungsumfang, die Anzahl der Stellen und die Kampagnenlaufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Paket bzw. dem individuellen Angebot.

(3) SkyXTalente erbringt die Leistungen als Dienstleistung. Ein bestimmter Erfolg – insbesondere eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen oder Einstellungen – ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Angaben zu bisherigen Ergebnissen beruhen auf Erfahrungswerten und stellen keine Zusicherung dar.

(4) Die Auswahlentscheidung, die Durchführung der Bewerbungsgespräche und der Abschluss von Arbeitsverträgen liegen ausschließlich beim Kunden. SkyXTalente wird nicht Arbeitgeber der vermittelten Personen.

(5) SkyXTalente darf zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Subunternehmer und Dienstleister einsetzen.

04Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt SkyXTalente rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Informationen und Materialien zur Verfügung, insbesondere Angaben zu den Stellen, Arbeitsbedingungen und Vergütung sowie gegebenenfalls Logos, Fotos und Texte.

(2) Der Kunde prüft die ihm vorgelegten Inhalte (zum Beispiel Anzeigen und Bewerberseiten) und erteilt die Freigabe innerhalb von fünf Werktagen. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben zu seinem Unternehmen und den Stellen.

(3) Der Kunde sorgt dafür, dass ihm zugeleitete Bewerbungen zeitnah bearbeitet werden, in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Verzögerungen auf Seiten des Kunden können den Erfolg einer Kampagne erheblich beeinträchtigen und gehen nicht zu Lasten von SkyXTalente.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Er stellt SkyXTalente von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.

05Vergütung und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, ist das in den Paketen genannte Werbebudget für die vereinbarte Kampagnenlaufzeit im Paketpreis enthalten. Ein vom Kunden gewünschtes zusätzliches Werbebudget wird gesondert vereinbart und abgerechnet.

(3) Eine erfolgsabhängige Provision pro Einstellung fällt nicht an, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(4) Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, mit Vertragsschluss in Rechnung zu stellen und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. SkyXTalente ist berechtigt, mit der Umsetzung erst nach Zahlungseingang zu beginnen.

(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist SkyXTalente berechtigt, laufende Kampagnen bis zum Ausgleich der offenen Beträge zu pausieren. Die gesetzlichen Verzugsregelungen bleiben unberührt.

06Laufzeit und Kündigung

(1) Die Pakete werden als einmalige Kampagnen mit der vereinbarten Laufzeit erbracht. Sie verlängern sich nicht automatisch.

(2) Die Laufzeit beginnt mit dem Start der Kampagne nach Freigabe durch den Kunden. Verzögert sich die Freigabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verschiebt sich der Start entsprechend; der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.

(3) Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Eine Erweiterung um weitere Stellen oder eine Verlängerung der Laufzeit ist nach Absprache jederzeit möglich. Ein Wechsel in ein größeres Paket wird mit dem bereits gezahlten Paketpreis verrechnet.

07Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den eigens für ihn erstellten Inhalten (insbesondere Anzeigentexte, Motive, Bewerber- und Karriereseiten, Fotos und Videos) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke der Personalgewinnung und Arbeitgeberkommunikation.

(2) Vorlagen, Methoden, Werkzeuge und allgemeines Know-how von SkyXTalente verbleiben bei SkyXTalente und dürfen weiterhin für andere Kunden genutzt werden.

(3) SkyXTalente darf den Kunden nach dessen Zustimmung als Referenz nennen und anonymisierte Kampagnenergebnisse zu Darstellungszwecken verwenden.

08Werbeplattformen Dritter

Kampagnen werden auf Plattformen Dritter (zum Beispiel Meta, TikTok oder Google) ausgespielt. Für deren Verfügbarkeit, Richtlinien und Entscheidungen, etwa die Ablehnung oder Sperrung von Anzeigen, ist SkyXTalente nicht verantwortlich. SkyXTalente wird abgelehnte Anzeigen im Rahmen der Möglichkeiten anpassen und erneut einreichen.

09Haftung

(1) SkyXTalente haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der Vergütung des jeweiligen Auftrags. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einstellungen oder das Verhalten von Bewerbern und eingestellten Personen ist ausgeschlossen, soweit nicht Absatz 1 eingreift.

10Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

(2) Soweit SkyXTalente im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten von Bewerbern verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Bewerberdaten verantwortlich.

11Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Bochum.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: 18. Oktober 2026

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